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Checkliste § 21 (1) 2. a)

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere für die Verwertung (Kompostierung) von biogenem Abfall im Sinne des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes wie insbesondere Kleinkompostieranlagen für Gebäude mit nicht mehr als sechs Wohnungen

Dazu gehörige Formulare