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Checkliste § 21 (1) 2. b)

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere Abstellflächen für Krafträder oder Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3 500 kg bis zu einer Gesamtfläche von 40 m² und den dazu erforderlichen Zu- und Abfahrten, Fahrradabstellanlagen sowie Schutzdächer (Flugdächer) mit einer überdeckten Fläche von insgesamt höchstens 40 m², auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden, samt allfälligen seitlichen Umschließungen, die keine Gebäudeeigenschaft (§ 4 Z 29) bewirken

Dazu gehörige Formulare