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Checkliste § 21 (1) 2. o)

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m² dabei dürfen Anlagen und ihre Teile eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten

Dazu gehörige Formulare