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Checkliste § 21 (1) 4.

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Baustelleneinrichtungen, einschließlich der zum vorübergehenden Aufenthalt dienenden Unterstände sowie die Aufstellung von Werbetafeln der bauausführenden Firmen sowie von Förderstellen, für die Dauer der jeweiligen Baudurchführung, längstens jedoch bis zwei Wochen nach der Baufertigstellung

Dazu gehörige Formulare