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Checkliste § 21 (2) 9.

Beschreibung

Meldepflichtig sind überdies die wärmetechnischen Optimierungen der Gebäudehülle bei bestehenden Gebäuden, sofern es sich nicht um größere Renovierungen handelt, sowie die geringfügigen Änderungen in Größe, Form und Situierung beim Austausch von Fenstern oder die Fassadenfärbelungen

Dazu gehörige Formulare