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Checkliste § 21 (1) 2. o)

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen, die auf Dach- oder Fassadenflächen oder vorspringenden Bauteilen von baulichen Anlagen angebracht oder in diese integriert werden, sowie Photovoltaikanlagen auf Freiflächen mit einer installierten elektrischen Engpassleistung bis zu 100 kWp und solarthermische Anlagen auf Freiflächen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 600 m²; dabei dürfen Anlagen und ihre Teile eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten

Dazu gehörige Formulare