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Checkliste § 21 (1) 3.

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen und kleineren Zubauten, jeweils im Bauland, soweit sie mit den in Z. 2 angeführten Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich Größe, Verwendungszweck und Auswirkungen auf die Nachbarn vergleichbar sind

Dazu gehörige Formulare