Grundlagen

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 48/2025:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

In dieser App findest du zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die

  • gesetzlichen Grundlagen,
  • die Anforderungen während der Baudurchführung und
  • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

beschrieben sind.


Haftungsausschluss / Hinweis zur Aktualität

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Formulare dem aktuellen Rechtsstand (LGBl. 20/2026) entsprechen. Die dazugehörigen Checklisten befinden sich derzeit in Überarbeitung und spiegeln noch nicht den neuesten gesetzlichen Stand wider. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Checklisten bis zum Abschluss der Aktualisierung.