Grundlagen

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

In dieser App findest du zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die

  • gesetzlichen Grundlagen,
  • die Anforderungen während der Baudurchführung und
  • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

beschrieben sind.