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Checkliste § 19 4.

Beschreibung

Feuerungsanlagen für feste oder flüssige Brennstoffe von mehr als 400 kW Nennwärmeleistung einschließlich von damit allenfalls verbundenen baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen sowie deren Brennstofflagerungen

Die Checkliste wird in Kürze verfügbar sein.