Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere für die Verwertung (Kompostierung) von biogenem Abfall im Sinne des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes; wie insbesondere Kleinkompostieranlagen für Gebäude mit nicht mehr als sechs Wohnungen
Die Checkliste wird in Kürze verfügbar sein.