Zurück

Checkliste § 21 (1) 4a.

Beschreibung

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von die Verwendung von Gerüsten und Netzen zu Werbezwecken für die Dauer der Fassadenherstellung und -sanierung bis spätestens zwei Wochen nach der Fertigstellung dieser Maßnahmen

Dazu gehörige Formulare