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Checkliste § 21 (2) 2.

Beschreibung

Meldepflichtig sind überdies die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem im Inneren eines geschlossenen Gebäudes mit einem Schallleistungspegel von maximal 80 dB

Die Checkliste wird in Kürze verfügbar sein.

Dazu gehörige Formulare